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| Das Falkenstein Schutzhaus |
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Hüttenordnung des Bayer. Wald-Vereins
Anspruch auf Schlafplätze
- Mitglieder haben bei der Unterbringung das Vorrecht vor Nichtmitgliedern.
- Schlafplätze für gemeldete Gäste werden in der Regel bis 18 Uhr freigehalten.
- Voranmeldung für Übernachtung ist bis 16 Uhr erforderlich.
Hausordnung- Ab 22 Uhr ist die Hüttenruhe einzuhalten.
- Schlafräume dürfen mit Ski- und Bergschuhen nicht betreten werden.
- Kochen und Rauchen sowie der Genuß von alkoholischen Getränken in den Schlafräumen ist nicht gestattet.
- Von Besuchern mitgebrachte Rundfunk- oder mechanische Musikgeräte dürfen weder im Haus noch im Schutzhausgereich benutzt werden.
- Für jede Beschädigung und grobe Verschmutzung der Hütteneinrichtung hat der Verursacher aufzukommen.
- Lärm, sowie Anstand und Sitte verletzendes Verhalten ist zu unterlassen. Zuwiderhandelnde können vom Schutzhaus verwiesen werden.
Diese Hüttenordnung tritt am 01.12.2008 nach Genehmigung durch den Hauptausschuß des Bayer. Wald-Vereins in Kraft.
Hüttenordnung als PDF-Dokument |
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